Strukturwandel in Vereinen – Das Ehrenamt entlasten und professionelle Verantwortung ermöglichen

Strukturwandel in Vereinen - Das Ehrenamt entlasten und professionelle Verantwortung ermöglichen

Viele gemeinnützige Vereine und Verbände stehen vor der dringenden Notwendigkeit struktureller Veränderung. Spätestens wenn die kleinen Initiativen sich zu Trägern von Einrichtungen und Betrieben mit zahlreichen Mitarbeitenden entwickelt haben, stößt das klassische Ehrenamtsmodell an seine Grenzen. Die Lösung liegt in einer klugen Neustrukturierung von Verantwortungsebenen, beispielsweise durch die Einführung eines hauptamtlichen Vorstands und eines ehrenamtlichen Aufsichtsorgans.

Warum Strukturveränderungen notwendig werden

Kleine Initiativen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen mit besonderem pädagogischem Profil oder Hospize haben sich im Laufe der Zeit zu Trägern von professionellen Einrichtungen und Betrieben entwickelt. Andere Vereine übernehmen Aufgaben, welche früher öffentliche oder kirchliche Träger mit gewachsenen Verwaltungsstrukturen wahrgenommen haben, wie beispielsweise Pflegedienste oder ganze Bildungszentren. Verbände solcher Trägervereine wiederum starten mit nur wenigen Mitgliedern. Durch Zuwachs an Mitgliedern und deren Weiterentwicklung entstehen für den Verband neue Anforderungen an seine Angebote und Leistungen.

Die Folge:

  • Haftungsrisiken steigen durch komplexe Arbeitsverträge und Betriebsabläufe
  • Strategische Entscheidungen erfordern professionelles Managementwissen
  • Ehrenamtliche Vorstände sind mit der operativen Führung überfordert

Zwei Säulen der Lösungsmöglichkeit hauptamtlicher Vorstand und ehrenamtliches Aufsichtsorgan

1. Vergütete Vorstandspositionen

Durch Satzungsänderungen können Vorstände künftig:

  • Dienstverträge mit angemessener Vergütung erhalten (nur mit ausdrücklicher Satzungsregelung)
  • Operative Verantwortung für Mitarbeitende übernehmen (arbeitsrechtliche Dienstvorgesetzte)
  • Zeitnahe Entscheidungen treffen und Verträge im Rahmen ihrer Budgets schließen

2. Aufsichtsorgane als strategische Steuerungsinstanz

Ein ehrenamtliches Organ aus Delegierten der Mitgliederversammlung übernimmt:

  • Bestellung und Abberufung des hauptamtlichen Vorstands
  • Finanzkontrolle durch Budgetgenehmigungen und deren fortlaufende Prüfung
  • Strategische Zielvorgaben und Organisationsentwicklung

Satzungsgestaltung als Fundament der Strukturveränderung

Vereine können die Flexibilität des BGB nutzen, um ihre Anforderungen und Realität abzubilden:

  • Vorstandsbestellung: Kombination aus Wahl durch Mitglieder und Bestätigung durch das Aufsichtsorgan oder direkte Wahl durch das Aufsichtsorgan als Delegierte der Mitglieder
  • Haftungsregelungen: Klare Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Hauptamt (§ 31a BGB)
  • Geschäftsordnungen: Regelung von Ausschussstrukturen und Entscheidungskaskaden

Erprobte Umsetzungsschritte mit Begleitung durch Organisationsberatung

  1. Organisationsdiagnose der bestehenden Strukturen
  2. Satzungswerkstatt unter Einbindung von Rechts- und Steuerberatung
  3. Vorbereitete Beschlussfassung:
    • Informationsveranstaltung mit Frage- und Impulsmöglichkeit für aller Mitglieder
    • Vorprüfung der Satzungsneufassung durch Finanzamt und Registergericht
  4. Begleiteter Veränderungsprozess mit mehreren evaluierenden Klausurtagen in den beiden Folgejahren

Die Vorteile einer solchen Strukturveränderung

  • Entlastung des Ehrenamts von tagesgeschäftlicher Verantwortung
  • Professionelles Personalmanagement durch hauptamtliche Führungskräfte
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung durch strategische Klausurtage auch nach der Strukturveränderung

Häufige Bedenken und Lösungen

Bedenken Lösung
„Verlust der Vereinskultur“ Satzungsregelungen zur „Kulturpflege“ durch Aufsichtsorgan und Mitglieder
„Kostenexplosion“Vorstandsvergütungen an Entwicklungsgröße und Risiko koppeln
„Kompetenzgerangel“Klare Kompetenzkataloge in einer Geschäftsordnung festhalten

Erfolge aus der Praxis

In meiner Beratungstätigkeit zeigte sich: Vereine, die diesen Weg gehen, entwickeln sich zu professionellen Sozialunternehmen und bleiben zugleich von Ihren Mitgliedern initiiert und getragen. Ein Trägerverein einer Schule und Kindertagesstätte mit fast 50 Mitarbeitenden konnte durch die Einführung eines hauptamtlichen Vorstands und eines Aufsichtsorgans als Delegierte der Mitglieder:

  • Fluktuation von Mitarbeitenden, Schüler:innen und Kindern massiv senken
  • Spenden- und Fördermitteleinnahmen enorm erhöhen
  • Gebäudeneubau realisieren
  • Fortlaufende Strategieplanung und Organisationsentwicklung etablieren

Fazit: Handeln und nicht länger warten

Eine Strukturveränderung erfordert Mut, doch der Aufwand lohnt sich. Nutzen Sie die Möglichkeit, um aus dem Krisenmodus zu kommen und Ihren Verein zukunftsfest zu machen. Beginnen Sie am besten mit einer ersten eigenen Satzungsanalyse und ziehen mit den daraus resultierenden Fragen die Organisationsberatung hinzu. Gemeinsam mit Rechts- und Steuerberatung entwickelt sie im Dialog mit Ihnen und Ihrer Mitgliederbasis ihr maßgeschneidertes Modell.

Die Vereinslandschaft von morgen gehört denen, die heute Veränderungen wagen.

Markus Hunger

Organisationsberater
Betriebswirt für Sozialwirtschaft
markus@vereinsberatung.de 06131 88888 96

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